In Deutschland wird jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer und bzw. oder sexualisierter Gewalt. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexualisierter Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner. Die Politik muss reagieren.
Häusliche Gewalt bleibt oft im Verborgenen – doch die Zahlen sind alarmierend: Jede vierte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt durch einen Partner. Besonders in ländlichen Regionen sind die Hürden für Betroffene hoch. Lange Wege, ein dünnes Hilfsnetz und eingeschränkter öffentlicher Nahverkehr erschweren den Zugang zu Beratung und Schutz. Hinzu kommen oft traditionelle Rollenbilder und finanzielle Abhängigkeiten, die das Risiko von Gewalt erhöhen und den Ausstieg aus der Gewaltspirale erschweren. Mit der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention muss die Regierung genau hier ansetzen und Hilfsangebote bedarfsgerecht ausbauen – für mehr Schutz, besonders im ländlichen Raum.
Der dlv hat klare Forderungen an die Politik formuliert, die die besonderen Bedarfe der ländlichen Räume in den Blick nehmen:
- Positionspapier (2023): "Häusliche Gewalt im ländlichen Raum beenden"
- Pressemitteilung: LandFrauen positionieren sich zum Thema häusliche Gewalt
- Pressemitteilung: Großer frauenpolitischer Erfolg erzielt: Bundestag stimmt für Gewalthilfegesetz
Auch wenn das Gewalthilfegesetz 2025 endlich verabschiedet wurde, sieht der dlv weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf. Ursprünglich war ein Rechtsanspruch auf Schutz für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt vorgesehen, der explizit auch trans, nicht-binäre und inter Personen einbezog – Gruppen, die besonders von Gewalt betroffen sind und bisher unzureichend geschützt werden. Doch dieser entscheidende Punkt fand keinen Eingang ins endgültige Gesetz. Zudem wurde bereits im Gesetzentwurf die prekäre Lage geflüchteter Frauen ignoriert, die aufgrund von Wohnsitzauflagen nur eingeschränkten Zugang zu Frauenhäusern haben.
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