Deutscher LandFrauenverband begrüßt Einigung zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
Berlin, 31.01.2025 – Mit großer Freude stellt der Deutsche LandFrauenverband (dlv) fest: Das geplante Gewalthilfegesetz hat eine Mehrheit im Bundestag erhalten. Dies ist ein bedeutender Schritt im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
Jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet, alle drei Minuten erfährt eine Frau häusliche Gewalt. Trotz dieser alarmierenden Zahlen bestehen weiterhin gravierende Lücken im Beratungs- und Hilfesystem. Tausende Frauenhausplätze fehlen. „Dass die Einigkeit in der Sache bei diesem so wichtigen Thema dominiert, stimmt mich zuversichtlich. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein für unzählige Frauen, die Opfer von Gewalt werden“, so Petra Bentkämper, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes. „Allerdings müssen wir eine bittere Pille schlucken, denn Transpersonen in diesem Gesetz auszuschließen, die statistisch um ein Vielfaches mehr von Gewalt betroffen sind, ist nicht hinnehmbar“, ergänzt dlv-Präsidentin Petra Bentkämper. Hier besteht dringender Handlungsbedarf für die Umsetzung des Gesetzes.
Der dlv setzt sich seit Langem für besseren Gewaltschutz ein, insbesondere in den ländlichen Regionen. Als Teil des Deutschen Frauenrates unterstützte der dlv die Kampagne „Stoppt Gewalt gegen Frauen – Gewalthilfegesetz JETZT!“.
„Wir kämpfen seit langem dafür, dass das enorme Gewaltproblem gegen Frauen in Deutschland endlich anerkannt wird. Die Arbeit hat sich gelohnt. Auch wenn noch viel zu tun ist, jetzt sind wir der Umsetzung des Rechts auf ein Leben frei von Gewalt einen riesigen Schritt nähergekommen“, betont die Erste Vizepräsidentin des dlv, Ursula Braunewell. „Nun ist es am Bundesrat, dem Gesetz ohne Wenn und Aber zuzustimmen.“
Das Gesetz schafft einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Zudem sollen Frauenhäuser und Beratungsstellen weiter ausgebaut und finanziell gesichert werden. Nach der Verabschiedung im Bundestag muss das Gesetz nun den Bundesrat passieren.