- 1: Home.
- 2: Online-Umfrage.
- 3: Verband.
- 4: Landesverbände.
- 5: Unsere Themen.
- 6: Unsere Projekte.
- 7: Pressemeldungen.
- 8: Verbandszeitung.
- 9:
- 10: Info-Mail.
- 11: Termine.
- 12: Download.
- 13: Bilder.
- 14: Link-Tipps.
- 15:
- 16: LandPortal.
- 17: Virtuelle-LandFrauenwelt.
- 18:
- 19: Kontakt.
- 20: Login.
- 21: Impressum.
- 22: Sitemap.
17.02.2010 Ein neues Blatt im Blätterwald der Zeichen und Siegel
Neues Bio-Logo der EU
Passend zum Start der BioFach, der weltgrößten Messe für biologisch erzeugte Lebensmittel, hat die EU ihr neues Bio-Logo vorgestellt. Im Gegensatz zur scheidenden EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel kann sich Brigitte Scherb, Präsidentin des Deutschen LandFrauenverbandes e.V. (dlv), nicht mit diesem Zeichen identifizieren: „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist überhaupt nicht klar ersichtlich, wofür dieses Blatt überhaupt steht!“ Denn aus Sicht der dlv-Präsidentin fehlt jeglicher Bezug zum Gegenstand des Zeichens – den Bio-Lebensmitteln. Daher ist dieses Logo für den dlv ein weiteres Blatt im undurchsichtigen Dickicht des Zeichen- und Siegelwaldes und dient somit nicht einer sachlichen Aufklärung der Verbraucher, sondern fördert weiter deren Verwirrung und Verunsicherung beim Lebensmitteleinkauf. Zudem ist momentan noch nicht absehbar, wie sich die Bekanntheit des EU-Zeichens überhaupt entwickeln kann, da bisher keine Haushaltsmittel für staatliche PR-Maßnahmen bereit stehen.
Im Interesse der Verbraucher wäre es wünschenswert, so Brigitte Scherb, die Zeichenflut einzudämmen. Denn neben dem neuen Logo sind auch weiterhin das deutsche Bio-Siegel, die Zeichen der Anbauverbände sowie private Logos wie beispielsweise die Bio-Zeichen der Einzelhandelsketten erlaubt. Erschwerend kommt für die Verbraucher hinzu, dass die Herkunft der Produkte mit „Herkunft EU/Herkunft nicht EU“ versehen werden müssen – eine Angabe, die alles und nichts aussagt. Der dlv fordert das EU-Parlament auf, verbraucherorientierte Regelungen zu erlassen, die eine eindeutige und schnelle Zuordnung eines Lebensmittels hinsichtlich seiner produktionsorientierten und geographischen Herkunft zulassen.
Das in einem EU-weiten Wettbewerb siegreich ermittelte Logo – gelbe EU-Sterne in Form eines Blattes vor einem grünen Hintergrund – muss ab 01. Juli 2010 verpflichtend auf allen vorverpackten und verarbeiteten ökologisch erzeugten Lebensmitteln abgebildet werden. Die EU-Kommission gewährt der Wirtschaft jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in der abgepackte Ware verkauft und vorhandenes Verpackungsmaterial aufgebraucht werden kann.






Feine Bauernküche aus dem Allgäu