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20.11.2008 Die Renaissance der genossenschaftlichen Idee - für eine neue Kultur des gemeinschaftlichen Handelns

In der heutigen Gesellschaft definiert sich vieles über Geld und materielle Werte. Im Fokus der Politik steht vor allem ein hohes Wirtschaftswachstum. Um das zu erreichen, werden hauptsächlich große Investoren und Unternehmenspersönlichkeiten gefördert.

 

Für den ländlichen Raum und die Lebensqualität der hier lebenden Menschen hat diese Ent-wicklung fatale Konsequenzen. Weil sich viele Angebote der infrastrukturellen Versorgung unter rein unternehmerischen Kriterien nicht mehr rechnen, werden diese immer mehr zu-rück gefahren. Das betrifft auch Leistungen der staatlichen Daseinsvorsorge. Es bestehen somit Zweifel, ob für Stadt und Land gleichwertige Lebensverhältnisse künftig aufrecht zu halten sind.

 

Immer mehr Menschen suchen deshalb nach neuen Wegen und sind bereit, ihr privates Kapi-tal in Form von Zeit, Know-how und finanzieller Beteiligung einzusetzen. Sie engagieren sich in Vereinen, gründen Gesellschaften oder schließen sich zu Initiativen zusammen. Gleichfalls dafür geeignet sind Genossenschaften. Zu Recht gilt die genossenschaftliche Selbsthilfe als Sinnbild von Solidarität und einer Kultur des gemeinsamen wirtschaftlichen Handelns.

 

Die 2006 erlassene Novelle des Genossenschaftsgesetzes hat zum Ziel, das Potenzial der Genossenschaft als Organisationsform und Instrument des kooperativen Handelns für die Gesellschaft besser zu erschließen. Aus Sicht des Deutschen LandFrauenverbandes e. V. (dlv) ist dieses Potenzial bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Mehr öffentliche Anerkennung, weniger Bürokratie sowie weitere Reformen sind notwendig, um der Genossenschaft ein besseres Image zu verleihen.

 

Der Deutsche LandFrauenverband e.V. (dlv) fordert:

 

1. Den Staat nicht aus der Verantwortung für die Daseinsvorsorge entlassen

In der Realität sind die ländlichen Räume vom Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse weit entfernt. Weil die Leistungen der Daseinsvorsoge in Qualität, Umfang und Zugänglichkeit aus Kostengründen immer mehr eingeschränkt werden, verschärft sich die Situation weiter. Auch wenn immer mehr Bürger und Bürgerinnen in Eigenregie versuchen, die Lücken zu schließen, muss die Verantwortung für die Daseinsvorsorge beim Staat bleiben. Staat und Kommunen sind darüber hinaus aufgefordert, diese Selbsthilfepotenziale zu nutzen und das Engagement zu fördern und finanziell zu unterstützen. Wenn sich Selbsthilfeinitiativen wie Genossenschaften bilden, müssen sich die kommunalen Träger angemessen daran beteiligen.

 

2. Genossenschaften bei Gründungsberatungen und Förderungen einbeziehen

Die genossenschaftliche Selbsthilfe muss stärker als bisher zum Gegenstand von Exis-tenzgründungsberatung und Unternehmensförderung werden. Gegenwärtig gelten hier die Faktoren Unternehmerpersönlichkeit und Kapitaleinsatz als ausschlaggebende Erfolgsgarantien. Die Bündelung von Fachkompetenz und Engagement vieler einzelner Akteure zur Selbsthilfe ist aber ebenso erfolgreich. Genossenschaften orientieren sich direkt an den Bedürfnissen ihrer Mitglieder und können ihr „Kapital“ damit effizient einsetzen. Es ist deshalb sowohl eine Frage der Gleichbehandlung als auch ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft, die Organisationsform der Genossenschaft besser in die Beratungs- und Förderpraxis zu integrieren.

 

3. Mittelstandsentlastung und Bürokratieabbau - für eine „Kleine Genossenschaft“

Für Genossenschaften gelten strenge Gründungs- und Prüfvorschriften, die auf große Bank- und Kreditgenossenschaften ausgelegt sind. Die gesetzlichen Neuregelungen von 2006 schaffen für kleine Genossenschaften nur geringe Erleichterungen. Der sich aus den Pflichtprüfungen ergebende Sicherheits- und Stabilitätsvorteil wird durch hohe Prüfungskosten relativiert. Analog zur geplanten Einführung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft muss deshalb auch für die „Kleine Genossenschaft“ eine gesetzliche Regelung geschaffen werden.

 

4. Mehr partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Genossenschaftsverbänden in Form von Beratung und Betreuung

Die Prüfungsverbände haben in Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern der EU ein aus der Historie entstandenes Monopol. Ihre Tätigkeit hat jedoch nicht zu einem Boom von Genossenschaftsgründungen geführt, sondern wirkt in der Praxis eher behindernd als fördernd. Um das vorhandene Know-how der Prüfverbände auch weiterhin zu nutzen, sind die Pflichtprüfungen in freiwillig nutzbare Angebote für eine vorausschauende Beratung und Betreuung umzuwandeln. Diese müssen sich allein am Nutzen der Mitglieder orientieren.

 

5. Vereine bei Genossenschaftsgründungen unterstützen

Idealvereine können nur in untergeordneter Funktion wirtschaftlich tätig sein. Diese ein-fach zu handhabende Form eines wirtschaftlichen Geschäfts- bzw. Zweckbetriebes ist auch im Rahmen der Vereinsarbeit von LandFrauen üblich. Das hier geleistete ehrenamtliche Engagement ist durch kostenlose Rechtsberatung zu unterstützen. Die Vereine müssen über Neugründungen von Genossenschaften, über Möglichkeiten der Umwandlung sowie über den Zugang zu Förderprogrammen informiert und beraten werden. Diese Forderung richtet sich an Kommunen, an die regionale Wirtschaftsförderung sowie an die Selbstorganisationen von Landwirtschaft, Industrie, Handel und Handwerk.

 

6. Image in der Öffentlichkeit verbessern

Die Genossenschaft muss in der Öffentlichkeit als moderne und zeitgemäße Form des gemeinsamen Handelns, in der sich Menschen kreativ und verantwortungsbewusst enga-gieren können, dargestellt werden. Dazu gehört eine offene Berichterstattung in den Me-dien, das Eintreten für den Genossenschaftsgedanken durch staatliche Institutionen und seine Integration in Aus- und Weiterbildungsprogramme. An Beispielen muss gezeigt werden, wie mithilfe von Genossenschaften bürgerschaftliche und lokale Ressourcen mobilisiert werden können. Erfolgsfaktoren, wie die Ausrichtung auf die Mitgliederinteressen, die regionale Verankerung und die Flexibilität bei den Gestaltungsmöglichkeiten müssen benannt und beworben werden.

 

Genossenschaften können nicht auf das Wissen und die Erfahrungen von Frauen verzich-ten. Deshalb müssen LandFrauen in den Gremien der Genossenschaften mit Sitz und Stimme vertreten sein.